Sachverständigenprüfungen nach AwSV
- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 47 Abs. 1 und § 46 Abs. 2 bis 5 in Verbindung mit den Anlagen 5, 6 und 7 der AwSV,
- die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 41 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit Absatz 3 sowie nach § 42 Satz 2,
- die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 62 Absatz 1 AwSV.
Zu unserem Prüfumfang gehören sowohl private als auch gewerbliche und industrielle Anlagen wie:
- Heizöllageranlagen von privaten und gewerblichen Betreibern,
- Tankstellen und Dichtflächen,
- Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (Benzin- und Koaleszenzabscheider),
- Fettabscheideranlagen
- Tank- und Gebindeläger mit zugehörigen Dichtflächen,
- Anlagen chemischer und oberflächenbearbeitender Betriebe wie Galvanikanlagen, Eloxalanlagen, KTL-Anlagen oder Lackieranlagen,
- Rohrleitungsanlagen,
- Rückhalteeinrichtungen für Transformatoren und Aufzugsanlagen,
- Biogas- und JGS-Anlagen,
- Windkraftanlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der
AGU-TSO e.V., Technische Sachverständigen-Organisation nach § 52 AwSV
Anerkennungsbescheid Land Nordrhein-Westfalen
LANUV-NW-52-05001/2021/1.0
Link: AGU-TSO