Sachverständigenprüfungen nach AwSV

  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 47 Abs. 1 und § 46 Abs. 2 bis 5 in Verbindung mit den Anlagen 5, 6 und 7 der AwSV,
  • die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 41 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit Absatz 3 sowie nach § 42 Satz 2,
  • die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 62 Absatz 1 AwSV.

Zu unserem Prüfumfang gehören sowohl private als auch gewerbliche und industrielle Anlagen wie:

  • Heizöllageranlagen von privaten und gewerblichen Betreibern,
  • Tankstellen und Dichtflächen,
  • Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (Benzin- und Koaleszenzabscheider),
  • Fettabscheideranlagen
  • Tank- und Gebindeläger mit zugehörigen Dichtflächen,
  • Anlagen chemischer und oberflächenbearbeitender Betriebe wie Galvanikanlagen, Eloxalanlagen, KTL-Anlagen oder Lackieranlagen,
  • Rohrleitungsanlagen,
  • Rückhalteeinrichtungen für Transformatoren und Aufzugsanlagen,
  • Biogas- und JGS-Anlagen,
  • Windkraftanlagen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der

AGU-TSO e.V., Technische Sachverständigen-Organisation nach § 52 AwSV

Anerkennungsbescheid Land Nordrhein-Westfalen

LANUV-NW-52-05001/2021/1.0

Link:  AGU-TSO